AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Golf Retreat – Andrea Breuer

§ 1 Anmeldung/Buchung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung als Teilnehmer zu einem Seminar von Golf Retreat – Andrea Breuer (im Folgenden auch: Seminaranbieter) erfolgt per E-Mail an info@golf-retreat.com. Hierbei sind anzugeben die vollständigen Kontaktdaten des Seminarteilnehmers (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) sowie das jeweilige Seminarangebot (Datum und die Art des gewünschten Seminars). Für die Anmeldung kann alternativ das auf der Internetpräsenz des Seminaranbieters Golf Retreat – Andrea Bauer zur Verfügung gestellte Formular heruntergeladen und ausgefüllt per E-Mail an info@golf-retreat.com übersandt werden. Mit der Anmeldung bietet der Seminarteilnehmer dem Seminaranbieter Golf Retreat – Andrea Breuer den Abschluss eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB an. Die Anmeldung und das damit einhergehende Vertragsangebot sind verbindlich. Der Vertrag über das angefragte Seminarangebot (Vertrag) kommt mit der Übersendung einer Buchungsbestätigung durch den Seminaranbieter Golf Retreat – Andrea Breuer in Textform zustande.

Der Seminaranbieter bietet keine Beherbergungsleistungen an. Auf Wunsch des Seminarteilnehmers kann der Seminaranbieter eine Beherbergung vermitteln. Der Beherbergungsvertrag kommt sodann unmittelbar zwischen dem Seminarteilnehmer und dem Beherbergungsbetrieb zustande, wobei der Seminarteilnehmer etwaige AGB des jeweiligen Beherbergungsbetriebs zu beachten hat. Einzelheiten zum Beherbergungsvertrag sind mit dem Beherbergungsbetrieb zu regeln, insbesondere sind Reklamationen sowie Änderungs- und Sonderwünsche hinsichtlich der Unterbringung direkt beim Beherbergungsbetrieb vorzubringen. Golf Retreat – Andrea Breuer übernimmt keine Haftung für Verträge zwischen dem Seminarteilnehmer und Drittanbietern.

§ 2 Leistungsumfang und Vergütung

Der geschuldete Leistungsumfang und die zu zahlende Vergütung bestimmen sich nach dem vereinbarten Seminarangebot und der dazugehörenden Leistungsbeschreibung. Ein Anspruch auf Leistungserbringung besteht nicht, sofern die vereinbarte Vergütung (Seminarpreis) nicht vollständig vor Beginn des Seminars entrichtet wurde. Nicht in Anspruch genommene Leistungen berechtigen nicht zu einer anteiligen Rückerstattung. Erforderliche oder mit dem Seminarteilnehmer abgestimmte Programmänderungen, etwa aufgrund von Witterungsbedingungen, begründen keine Schadensersatzansprüche. Golf Retreat – Andrea Breuer ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

Nach § 19 Umsatzsteuergesetz ist Golf Retreat – Andrea Breuer als Kleinunternehmer von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit.

§ 3 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen zu einem spezifischen Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums vorsieht. § 651a BGB findet keine Anwendung findet, da es sich beim Seminarangebot nicht um eine Pauschalreise handelt.

§ 4 Rücktritt durch den Kunden Seminarteilnehmer

Ein Rücktritt vom Vertrag zum gebuchten Seminarangebot ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Golf Retreat – Andrea Breuer. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Bis 120 Tage vor Seminarbeginn: Keine Gebühren
  • Bis 30 Tage vor Anreise: 15% des Seminarpreises
  • Danach: 100% des Seminarpreises

§ 5 Rücktritt durch die Seminarleitung den Seminaranbieter

Der Seminaranbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn bis zur sechsten Woche vor Beginn des gebuchten Seminarangebots die für das Seminar erforderliche Mindestteilnehmerzahl, wie beim jeweiligen Seminarangebot ausgewiesen, nicht erreicht wird. Die Teilnehmer werden über den Ausfall des Seminars aufgrund nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund einer kurzfristigen Unmöglichkeit innerhalb von drei Werktagen per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse informiert. Beim Ausfall des Seminars haben die Seminarteilnehmer die Wahl zwischen der Rückerstattung der bereits entrichteten Seminargebühr oder und einer Umbuchung des Seminarteilnehmers auf ein alternatives Seminar. Im Fall einer Umbuchung wird die bereits entrichtete Seminargebühr mit der Seminargebühr des alternativen Seminars verrechnet; eine verbleibende Differenz ist im Fall eines verbleibenden Restbetrags dem Seminarteilnehmer zu erstatten und im Fall eines fehlenden Restbetrags vom Seminarteilnehmer vor Beginn des Seminars zu entrichten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 6 Gesundheitliche Voraussetzungen und körperliche Anforderungen

Die Teilnahme an den Seminaren setzt einen guten Gesundheitszustand voraus, den der Seminarteilnehmer dem Seminaranbieter durch einen von dem Seminarteilnehmer auszufüllenden Gesundheitsfragebogen bestätigt. Die Seminare dienen der Gesundheitsvorsorge und stellen kein ärztlich begleitetes Heilfasten dar. Jeder Seminarteilnehmer ist selbst für seinen Gesundheitszustand sowie für die Fortführung seiner medizinischen Versorgung verantwortlich. Eine Prüfung der körperlichen und gesundheitlichen Eignung des Seminarteilnehmer durch den Seminaranbieter erfolgt nicht. Der Seminaranbieter leistet keine gesundheitliche Beratung und übt auch keine gesundheitliche Aufsicht aus.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

Golf Retreat – Andrea Breuer haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen wie etwa die Unterbringung. Die Haftung des Seminaranbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung begrenzt.

§ 8 Versicherung

Dem Seminarteilnehmer wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Eine Reiserücktrittsversicherung vom Vertrag nicht umfasst und wird vom Seminaranbieter auch nicht angeboten.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.